Wann entstehen für mich Kosten?
Folgende Personengruppen erhalten weiterhin kostenlose Tests:
- Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in u.a. folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist "Freitesten"
Die Kosten für einen Schnelltest in unserem Testzentrum belaufen sich auf 10 € und können vor Ort nur per EC-Karte bezahlt werden.
Allerdings gibt es gemäß der aktuellen Testverordnung auch Ausnahmen von der Zuzahlung bzw. Ermäßígungen. Diese können Sie in der aktuellen Testverordnung nachlesen.